Neue Führerscheinregelung

Die bisher strengen Regeln für Cannabis im Straßenverkehr werden überarbeitet. Derzeit führt ein Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum zur MPU-Pflicht. Da diese geringe Menge wenig über die aktuelle Fahrtauglichkeit aussagt, plant das Bundesverkehrsministerium eine Anhebung des Grenzwertes bis Frühjahr 2024, um realistischere Maßstäbe anzulegen.

Eigenanbau: Erhöhung der erlaubten Menge

Zukünftig dürfen Erwachsene bis zu drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf anbauen, wobei die erlaubte Menge an getrocknetem Cannabis von 25 auf 50 Gramm verdoppelt wird. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass oft schon eine Pflanze mehr als 25 Gramm erbringen kann.

Reduzierung der Verbotszonen auf 100 Meter

Ursprünglich sollte Cannabis-Konsum in einem 200-Meter-Umkreis um Bildungs- und Jugendeinrichtungen verboten bleiben, was in dicht bebauten Innenstädten fast einem generellen Verbot gleichkam. Jetzt wird dieser Bereich auf 100 Meter halbiert, was die Zugänglichkeit in städtischen Gebieten deutlich erhöht.

So geht es weiter

Der Bundestag wird in der nächsten Sitzungswoche (11. bis 15. Dezember) über das Gesetz final abstimmen. In Kraft treten wird es dann laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland schrittweise: Die Regeln für Besitz und Eigenanbau sollen demnach ab dem 1. März 2024 gelten. Für Anbauvereine erst ab dem 1. Juni oder 1. Juli.