Verbreitung und Anwendung von HHC

HHC wird in einer Vielzahl von Produkten verwendet, darunter E-Zigaretten-Liquids, Öle und sogar in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Es wird als legaler Ersatz für Cannabis bzw. Δ9-THC beworben, da es derzeit nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz unterliegt. In der EU wird HHC inzwischen von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) beobachtet.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und Risiken

Die Forschung zu HHC ist noch nicht umfassend, insbesondere was die Toxizität und die genauen Wirkungen auf den Menschen angeht. Dennoch gibt es Hinweise aus Tier- und Zellkulturstudien sowie Berichte von Konsumenten, die auf ähnliche Effekte wie bei Δ9-THC hinweisen, allerdings bei wahrscheinlich höheren notwendigen Dosierungen. Insbesondere die HHC-Gehalte in Lebensmitteln könnten zu Rauschzuständen bei Konsumenten führen. Die gesundheitlichen Auswirkungen, besonders bei Überdosierung oder versehentlicher Einnahme durch Kinder, sind noch nicht vollständig bekannt. Es besteht jedoch ein Risiko für schwerwiegende Vergiftungen, insbesondere aufgrund der Verwechslungsgefahr mit herkömmlichen Lebensmitteln.

Herausforderung neue Cannabinoide

HHC ist ein Beispiel dafür, wie neue Cannabinoide die Cannabis-Forschung und -Anwendung bereichern, aber auch Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesetzgebung mit sich bringen. Während es Möglichkeiten für neue therapeutische Anwendungen eröffnet, bleibt die Notwendigkeit einer gründlichen wissenschaftlichen Untersuchung seiner Eigenschaften und Risiken bestehen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine eigenständige wissenschaftliche Behörde im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es hat die Aufgabe, die Bundesregierung und Bundesländer in Belangen der Sicherheit von Lebensmitteln, Chemikalien und Produkten zu beraten. Außerdem führt das BfR eigene Forschungsarbeiten durch, die eng mit seinen Bewertungsverantwortungen verknüpft sind.

Quelle: Hexahydrocannabinol (HHC) in Lebensmitteln: Hinweise auf psychoaktive Wirkungen (bund.de)